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Reifen

Winterreifenpflicht in Deutschland – Regeln & Bußgeld

15. September 20265 Min. Lesezeit
Alexander Wolf
Alexander Wolf — KFZ-Meister, NH-Service Hude
Reifenmontage in der NH-Service Werkstatt Hude – saisonaler Reifenwechsel mit Auswuchten

In Deutschland gibt es keine feste Winterreifen-Saison. Stattdessen schreibt das Gesetz vor: Wenn die Straße winterlich wird, gehören passende Reifen drauf. Das klingt einfach – sorgt in der Praxis aber für Bußgelder und Ärger mit der Versicherung. Hier steht, was wirklich gilt.

Was die StVO tatsächlich sagt

Maßgeblich ist § 2 Absatz 3a der Straßenverkehrs-Ordnung. Sinngemäß: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, die für winterliche Verhältnisse geeignet sind. Das ist die situative Winterreifenpflicht – sie hängt am Wetter, nicht am Datum.

Faustregel aus der Werkstatt: Von O bis O – Oktober bis Ostern. Die Regel ist kein Gesetz, deckt aber fast alle Tage ab, an denen die Pflicht greifen kann. Wer sich daran hält, ist auf der sicheren Seite.

Welche Reifen zählen als Winterreifen?

Seit dem 1. Oktober 2024 ist die Lage eindeutig:

  • Alpine-Symbol ist Pflicht: Der Reifen muss das Berg-Schneeflocken-Symbol (‚3PMSF') tragen. Das gilt für klassische Winterreifen und für Ganzjahresreifen.
  • Nur M+S reicht nicht mehr: Reifen mit ausschließlich M+S-Kennung gelten seit dem 1. Oktober 2024 nicht mehr als Winterreifen – auch nicht, wenn sie vor 2018 hergestellt wurden.
  • Mindestprofiltiefe: Gesetzlich vorgeschrieben sind 1,6 mm. Wir empfehlen für Winterreifen mindestens 4 mm – darunter lässt der Grip auf Schnee und Matsch deutlich nach.

Bußgelder im Überblick

Wer bei winterlichen Verhältnissen mit ungeeigneten Reifen unterwegs ist, zahlt:

  • Fahrer: 60 € + 1 Punkt in Flensburg
  • Mit Behinderung anderer: 80 € + 1 Punkt
  • Mit Gefährdung: 100 € + 1 Punkt
  • Mit Unfall: 120 € + 1 Punkt
  • Halter, der die Fahrt zulässt: 75 € + 1 Punkt

Versicherungs-Falle: Bauen Sie mit Sommerreifen im Winter einen Unfall, kann die Kaskoversicherung ihre Leistung wegen grober Fahrlässigkeit kürzen. Die Haftpflicht zahlt dem Unfallgegner zwar seinen Schaden, kann sich aber unter Umständen Geld von Ihnen zurückholen.

Wann ist der richtige Wechseltermin?

Unsere Empfehlung: Sobald die Tagestemperaturen dauerhaft unter 7 °C fallen. Dann verlieren Sommerreifen spürbar Grip – auch ohne Schnee. Rund um Hude, Oldenburg und Delmenhorst ist das meist ab Mitte Oktober der Fall. Im Frühjahr gilt es umgekehrt: konstant über 7 °C – zurück auf Sommerreifen.

Reifenwechsel und Einlagerung – ohne Stress

Den Wechsel können Sie online buchen. Bei unserem Reifenwechsel in Hude montieren wir die Räder felgenschonend, wuchten aus, prüfen Profiltiefe, Reifenalter und Alpine-Symbol und kontrollieren die RDKS-Sensoren. Die abmontierten Reifen müssen nicht in Garage oder Keller – wir lagern sie sauber und trocken im eigenen Reifenhotel.

Reifenwechsel rechtzeitig planen

Im Oktober und November wollen viele gleichzeitig wechseln – früh buchen lohnt sich. Wir sind schnell erreichbar aus Oldenburg, Delmenhorst, Bremen-Nord, Wardenburg und Ganderkesee.

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